Bestandteil des Gesetzes ist auch die Ersetzung der Schrift- durch die Textform bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen zwischen Kundenbetrieb und Zeitarbeitsunternehmen (Artikel 55). Damit wird eine zentrale Forderung umgesetzt, die der GVP und seine Vorgängerverbände seit geraumer Zeit stets angemahnt hatten. Bis die Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§§ 12 und 14) am 1. Januar 2025 in Kraft treten, müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge allerdings noch zwingend in Schriftform geschlossen werden. (Quelle:GVP)
Um einen tieferen Einblick in das Thema zu bekommen, einmal der Link zum vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
Bundesgesetzblatt Teil I - Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - Bundesgesetzblatt
(Quelle:https://www.recht.bund.de/)