Bilanzbuchhalter (m/w)

Bilanzbuchhalter ist eine bundesweit einheitlich geregelte Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Voraussetzung für die Bilanzbuchhalterprüfung ist eine abgelegte Abschlussprüfung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung oder ein abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule / einer staatlich anerkannten Berufsakademie mit mindestens 2-jähriger Berufspraxis. Die Berufspraxis muss Bezug zum betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen haben. Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern in Voll- und Teilzeit (Fernstudium) angeboten. Anstellungen findet der Bilanzbuchhalter in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche. Hier kommt er als Fachkraft im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens zum Einsatz, übernimmt die organisatorische Verantwortung für die Buchhaltung und Bilanzierung, definiert das Buchführungssystem und erstellt als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen Bilanzen, Steuererklärungen, Monats- und Jahresabschlüsse. Darüber hinaus wickelt er den Zahlungsverkehr ab und bearbeitet Vorgänge im Mahnwesen oder Inkassobereich.

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